HINWEISGEBERSCHUTZ BEDEUTET, DIE STIMMEN GEGEN MISSSTÄNDE ZU STÄRKEN.
Für uns hat die Einhaltung von Rechtsvorschriften, internen Regeln sowie der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze höchste Priorität. Regel- und Rechtsverstöße müssen frühzeitig erkannt und umfassend aufgeklärt werden. In diesem Zusammenhang ist uns die Untersuchung von Verstößen in unserem eigenen Unternehmen aber auch von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Pflichtverletzungen entlang unserer Lieferkette besonders wichtig.
HINWEISGEBERSYSTEM
Für eine Meldung von Regel- und Rechtsverstößen außerhalb von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, steht Ihnen als Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch als Dritter unser Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Dort können unter anderem alle Verstöße, die vom Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes umfasst sind, gemeldet werden. Dazu gehören insbesondere Meldungen zu Verstößen, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, wie die hier angegebenen Beispiele.
Eine solche Meldung können Sie über unseren digitalen Meldekanal abgeben. Dafür klicken Sie bitte auf Fehlverhalten melden bei Storopack.
BEISPIELE FÜR MELDEPFLICHTIGE VERSTÖßE:
- Diebstahl
- Betrug, Untreue oder Unterschlagung
- Bestechung und Korruption
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Geldwäsche
- Arbeitsschutzrechtsverstöße
LIEFERKETTEN-BESCHWERDESYSTEM
Für die Meldung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Pflichtverletzungen steht Ihnen als Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch als Dritter unser Lieferketten-Beschwerdesystem zur Verfügung.
Eine solche Meldung können Sie über unseren digitalen Meldekanal abgeben. Dafür klicken Sie bitte auf Fehlverhalten melden in der Lieferkette.
BEISPIELE FÜR VERSTÖßE:
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit und Sklaverei
- Lokale Arbeitsschutzverstöße mit unfall- oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Diskriminierung und Ungleichbehandlung in Beschäftigung
- Vorenthaltung eines angemessenen lokalen (Mindest-)Lohnes
- Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung,
Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs - Widerrechtliche Zwangsräumung, Entzug von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert
- Nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sowie Ausfuhr und Einfuhr von gefährlichen Abfällen
MELDUNGEN ALS WICHTIGER COMPLIANCE-BAUSTEIN
Meldungen über unser Hinweisgeber- und Lieferkettenbeschwerdesystem sind für uns besonders wichtig und helfen uns, entsprechendes Fehlverhalten festzustellen, nachhaltig abzustellen und für die Zukunft zu vermeiden. Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Unser Hinweisgeber- und Lieferkettenbeschwerdesystem ermöglicht:
- die Anonymität des Hinweisgebers (sofern gewünscht)
- den Schutz von Hinweisgebern, betroffenen und dritten Personen
- einen streng vertraulichen Meldekanal
- ein faires und transparentes Verfahren
- eine zeitlich schnelle Bearbeitung eingehender Meldungen
Das Hinweisgeber- und Lieferkettenbeschwerdesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Für den Betrieb unserer Meldesysteme kooperieren wir mit dem Compliance-Spezialisten KPMG.
MELDUNG ÜBER DATENSCHUTZVERSTÖßE
Eine Meldung über Datenschutzverstöße, wie beispielsweise die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soll nicht über das Hinweisgeber- und Lieferkettenbeschwerdesystem erfolgen. Für eine solche Meldung klicken Sie bitte auf Datenschutzrelevanten Vorfall melden. Dort können Sie die E-Mail-Adresse unseres Datenschutzbeauftragten abrufen, an den Sie diese Meldung bitte adressieren.